- § 1 Geltungsbereich
- (1) Lawox IT erbringt ihre Internetdienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie
gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht ein weiteres Mal ausdrücklich einbezogen worden sind.
- (2) Individuelle Änderungen dieser AGB sind wirksam, soweit diese schriftlich im Vertrag niedergelegt worden sind.
- (3) Lawox IT ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die jeweils in den Vertrag einbezogenen
Regelungen.
- § 2 Leistungsumfang
- (1) Lawox IT behält es sich vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder qualitativ zu verbessern, soweit dies handelsüblich und für
beide Vertragspartner zumutbar ist, oder aufgrund von Gesetzesänderungen notwendig wird.
- (2) Unentgeltliche Leistungen können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
- (3) Leistungen im Sinne von Agenturtätigkeiten siehe ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen am Ende.
- § 3 Angebote und Vertragsabschluss
- (1) Die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Informations- und Werbematerialien von Lawox IT enthaltenen produktbeschreibenden Angaben
und technischen Daten werden sorgfältig erstellt, jedoch nicht garantiert. Technisch bedingte Änderungen bleiben Lawox IT auch nach
Vertragsschluss vorbehalten, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die vereinbarte Funktionalität des Liefer- oder
Leistungsgegenstands haben.
- (2) Kommt ein Vertrag mit Annahme des Kunden-Antrages durch Lawox IT zustande, verzichtet der Kunde auf den Zugang der
Annahmeerklärung.
- (3) Alle Leistungen von Lawox IT werden gemäß der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste von Lawox IT oder auf Grundlage einer
individuellen Preisvereinbarung erbracht.
- (4) Lawox IT kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.
- § 4 Kündigung
- (1) Verträge ohne Mindestlaufzeit können beide Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündigen.
- (2) Unbefristete Verträge mit Mindestlaufzeit können frühestens mit Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss
dann mindestens 4 Wochen vor Vertragsbeendigung bei Lawox IT eingehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Darunter fallen vor allem Zahlungsrückstände des
Kunden von mehr als einem Monat sowie jeder begründete Verdacht von strafbarem Verhalten unter Inanspruchnahme von Leistungen von Lawox
IT.
- § 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
- (1) Vorbehaltlich einer anders lautenden Auftragsbestätigung sind die Rechnungen von Lawox IT sofort nach Erhalt ohne Abzug
zahlbar.
- (2) Lawox IT ist bei einem größeren Auftragsvolumen berechtigt, Teilrechnungen entsprechend bereits getätigter Teilleistungen zu
erstellen.
- (3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist Lawox IT zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % (Endverbraucher) bzw. 8 %
(Kaufleute) über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab Verzugsbeginn berechtigt. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
- (4) Ist bei mehr als zwei Rechnungen Verzug eingetreten, darf Lawox IT alle mit dem Kunden bestehenden Verträge fristlos kündigen. (5)
Der Kunde ist nicht berechtigt aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche nicht ausdrücklich von Lawox IT anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben
Rechtsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Kunden nicht zu.
- § 6 Liefer- und Leistungstermine
- (1) Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist die Angabe von Terminen für die Erbringung von Leistungen unverbindlich. Fest
vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen frühestens mit Zugang der Auftragsbestätigung von Lawox IT.
- (2) Der Kunde hat notwendige Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben rechtzeitig beizubringen.
- (3) Lawox IT ist bemüht, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verzögerung
der Lieferung oder Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- (4) Teillieferungen und –leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
- § 7 Verfügbarkeit der Dienstleistungen
- (1) Lawox IT bietet seine Dienstleistungen 24 Stunden an 5 Tagen der Woche an.
- (2) Notwendige Betriebsunterbrechungen werden dem Kunden frühestmöglich angekündigt.
- (3) Technische Störungen, die in der technischen Verantwortung von Lawox IT liegen, werden schnellstmöglich beseitigt.
- § 8 Pflichten des Kunden
- (1) Der Kunde darf die von Lawox IT bereitgestellten Dienstleistungen nur bestimmungsgemäß verwenden. Insbesondere hat er jeglichen
Missbrauch und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
- (2) Verstoßen Inhalte oder Gestaltung einer Homepage gegen Gesetzte, ist Lawox IT berechtigt, bis zur Beseitigung des entsprechenden
Inhalts eine Abrufsperre einzurichten.
- (3) Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die
eine genaue Feststellung und Beseitigung der Störung und ihrer Ursachen ermöglichen. Die durch eine Störungsuntersuchung entstandenen
Aufwendungen sind Lawox IT zu erstatten, wenn und soweit die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden ursächlich war.
- (4) Dem Kunden obliegt es, die zur Nutzung von Dienstleistungen erforderlichen technischen Anlagen selbst zu beschaffen und deren
Betriebsbereitschaft gemäß den technischen und gesetzlichen Erfordernissen sicherzustellen.
- (5) Der Kunde verpflichtet sich, die allgemeinen Grundsätze der Datensicherheit und zur Geheimhaltung von Zugangskennungen
einzuhalten.
- § 9 Nutzung der Dienstleistungen durch Dritte
- (1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der durch Lawox IT bereitgestellten Dienstleistungen durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher
Zustimmung von Lawox IT gestattet.
- (2) Der Kunde hat alle Handlungen im Zuge des Gebrauchs durch Dritte in vollem Umfang zu vertreten.
- § 10 Domainregistrierung
- (1) Die Bereitstellung einer DE-Domain bedingt einen Vertragsschluss des Kunden mit der DENIC Domain Verwaltungs- und
Betriebsgesellschaft eG. (DENIC) Kaiserstraße 75-77, D-60329 Frankfurt. Der Kunde ermächtigt Lawox IT, im Namen des Kunden sämtliche für
die Bereitstellung der Domain erforderlichen Erklärungen gegenüber der DENIC abzugeben. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
der DENIC gelten die jeweils aktuellen DENIC – Registrierungsbedingungen, die DENIC Registrierungsrichtlinien und die Preisliste
DENICdirekt, die der Kunde mit dem Auftrag zur Domainregistrierung anerkennt. Lawox IT stellt den Kunden für die Dauer des
Vertragsverhältnisses mit Lawox IT von der Zahlungspflicht gegenüber der DENIC (§ 4 der DENIC-Registrierungsbedingungen) frei, sofern der
Kunde den seinerseits Lawox IT geschuldeten Preis für die Domain zahlt. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und
Lawox IT lässt das zwischen dem Kunden und der DENIC bestehende Vertragsverhältnis unberührt. Soweit der Kunde in diesem Fall das
Vertragsverhältnis mit der DENIC nicht kündigt, ist er daher ab diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Preise an die DENIC gemäß der Preisliste
DENICdirekt verpflichtet. Die DENIC-Registrierungsbedingungen, die Registrierungsrichtlinien und die Preisliste können unter
http://www.denic.de/de/ abgerufen oder heruntergeladen werden. Auf Wunsch stellt Lawox IT dem Kunden die Dokumente in gedruckter Form zur
Verfügung.
- (2) Die Bereitstellung einer anderen, als unter Absatz 1 genannten Top-Level-Domain Domain (TLD) erfordert einen Vertragsschluss des
Kunden mit der jeweiligen Registry der generischen TLD (gTLD) und der countrycode/ länderspezifischen Top Level Domain (ccTLD). Der Kunde
ermächtigt Lawox IT, im Namen des Kunden sämtliche für die Bereitstellung erforderlichen Erklärungen gegenüber dem jeweiligen Registrar
abzugeben. Der Kunde akzeptiert mit der Auftragserteilung die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy der ICANN
(http://www.icann.org/dndr/udrp/policy.htm) sowie die jeweiligen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Registry und erteilt Lawox IT
Haftungsfreistellung wegen sämtlicher Ansprüche, Klagen, Verluste, Schäden und Aufwendungen (einschließlich aber nicht beschränkt auf
Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) die im Zusammenhang mit der Registrierung, dem Transfer, der Löschung und sonstigen Änderungen an von
dem Kunden über Lawox IT in Auftrag gegebene Bearbeitungen von Domainnamen mit gTLD bzw.ccTLD entstehen.
- (3) Die Entscheidung darüber ob ein Vertrag über die Vergabe einer Domain zustande kommt obliegt dem jeweiligen NIC.
- § 11 Datenschutz
- (1) Der Kunde wird im Sinne des § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass alle Nutzerdaten gespeichert und
für Aufgaben, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, maschinell verarbeitet werden.
- (2) Nutzerinformationen werden im Rahmen der international anerkannten und ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Netzwerkdienste
(Name und Directory Service) an Dritte weitergegeben.
- (3) Ein Widerspruchsrecht zur Nutzung der Kunden- bzw. Nutzerdaten bleibt unberührt. Lawox IT sichert zu, dass Dritte, die von ihr in
die Vertragsdurchführung einbezogen werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.
- § 12 Sperre von Dienstleistungen
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Lawox IT nach Mahnung und Setzung einer angemessenen
Frist berechtigt, Dienstleistungen auch ohne weitere vorherige Ankündigung zu sperren sofern der Kunde sein vertragswidriges Verhalten
nicht abstellt oder Zahlungsrückstände nicht vollständig ausgeglichen hat. Der Aufwand zur Aufhebung der Sperre wird dem Kunden mit 15,00
EUR inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
- § 13 Haftung
- (1) Eine Haftung für Schäden, die durch Nutzung, Störung oder Unterbrechung der Dienstleistungen von Lawox IT entstehen, ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
- (2) Lawox IT haftet nicht für die über ihre Dienstleistungen übermittelten Informationen und Daten.
- (3) Die Haftung von Lawox IT bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (4) Bei Datenverlust haftet Lawox IT maximal für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die
Rekonstruktion erforderlich ist.
- (5) Der Kunde haftet für alle Schäden im Zuge missbräuchlicher oder rechtswidriger Verwendung der Dienstleistungen von Lawox IT oder
Verletzung von Obliegenheiten.
- § 14 Schlussbestimmungen
- (1) Erfüllungsort für die Leistungen von Lawox IT ist Aachen.
- (2) Sollte eine im Vertrag vereinbarte oder einbezogene Bedingung unwirksam oder unvollständig sein, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, eine zum Erreichen des wirtschaftlichen Vertragszieles zweckmäßige und
billige Ersatz-Abrede zu treffen.
- (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen Lawox IT und dem Kunden ist Aachen. Lawox IT ist auch
berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen
- Ziffer 1 – Gegenstand der ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Werbe/Onlineagentur, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung,
Werbegestaltung und Werbemittlung für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
- Ziffer 2 – Präsentationen Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Lawox IT mit dem Ziel des
Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem
Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Lawox IT im Rahmen der
Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Agentur. Werden im Rahmen der Präsentation
vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 7 auf
den Auftraggeber über.
- Ziffer 3 – Treubindung an den Auftraggeber Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven,
allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl
dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein
Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen
Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbetreibenden. Ziffer 4 – Media-Aufträge Aufträge an
Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungstreibenden günstigsten tariflichen
Bedingungen.
- Ziffer 5 – Konkurrenzausschluss Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und
gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines
Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im
Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung
zu beauftragen.
- Ziffer 6 – Geheimhaltungspflicht Lawox IT ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgabe heranzieht, verpflichtet die
Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
- Ziffer 7 – Urheber- und Nutzungsrechte Alle mit den gelieferten Arbeiten der Lawox IT zusammenhängenden urheberrechtlichen
Nutzungsrechte überträgt die Lawox IT im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der
räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die
bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind,
verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Werbeagentur.
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Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
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